Algemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Vertragsabschluss
Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich.
3. Liefertermine
Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen bei Ihrer Vereinbarung der Schriftform. Von uns angegebene Liefertermine sind grundsätzlich annähernd. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren und möglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei von uns zu vertretenden Lieferverzug ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 BGB gesetzt hat.
4. Fehlerhaftung
Zu beachten: Technisch bedingte Fehler wie kleine Farbtupfer im Rahmen, sowie geringfügige Abweichungen im Gewebe gegenüber dem Muster berechtigen nicht zu Annahmeverweigerung oder Kaufpreisminderung.
5. Zahlung
Sowie nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.